Erklärung zur Zugänglichkeit
Diese Erklärung zur Zugänglichkeit gilt für die Website https://www.tarrago.com.
Status der Einhaltung
Nicht zugängliche Inhalte
Der folgende Inhalt ist aus den folgenden Gründen nicht zugänglich:
- Nicht-Konformität mit RD 1112/2018
- Es gibt Logos und Bilder mit falschem oder verwirrendem Alternativtext und komplexe Bilder ohne textliche Beschreibung [Anforderung 9.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt, der UNE-EN 301549:2022].
- Es gibt fehlerhaft erstellte Listen (ohne Listen-Tags), Tabellen mit falsch beschrifteten Zellen und unsichtbare Beschriftungen in Formularelementen [Anforderung Nummer 9.1.3.1 Informationen und Beziehungen, der UNE-EN 301549:2022].
- Es gibt Tabellen, die nicht an kleine Bildschirmgrößen angepasst sind, und Formularfelder, die auf kleinen Bildschirmen nicht korrekt angezeigt werden [Anforderung 9.1.4.10 Textanpassung, von UNE-EN 301549:2022].
- Es gibt Text, der beim Ändern von Leerzeichen und Zeilenhöhen nicht korrekt angezeigt wird [Anforderung 9.1.4.12 Textabstand, von UNE-EN 301549:2022].
- Es gibt Elemente, die nicht über die Tastatur zugänglich sind, wie z.B. Links zu sozialen Netzwerken, Texteditor für Kommentare, Elemente zum Sortieren von Suchergebnissen, Paginierung von Suchergebnissen oder Kalenderpfeile [Anforderung Nummer 9.2.1.1 Tastatur, der UNE-EN 301549:2022].
- Es gibt Elemente, die keinen Fokus erhalten und daher nicht über die Tastatur bedient werden können, z.B. [Anforderung 9.2.4.3 Fokusreihenfolge in UNE-EN 301549:2022].
- Es gibt Links, deren Funktion nicht korrekt angegeben ist (unzureichende Beschreibungen, zu allgemeiner Text, unpassende Titel…) [Anforderung 9.2.4.4 Zweck von Links, in UNE-EN 301549:2022].
- Es gibt Kopfzeilen mit wiederholtem und/oder unzureichend beschreibendem Text [Anforderung 9.2.4.6 Kopfzeilen und Beschriftungen, der UNE-EN 301549:2022].
- Es gibt Bilder, Infografiken, Linktexte oder Schaltflächen, Überschriftentexte und Inhalte, die nicht in andere Sprachen übersetzt sind [Anforderung Nummer 9.3.1.2 Sprache der Teile, der UNE-EN 301549:2022].
- Auf einigen Seiten wird dasselbe Symbol für verschiedene Zwecke verwendet, was zu Verwirrung führt [Anforderung 9.3.2.4 Konsistente Kennzeichnung, von UNE-EN 301549:2022].
- Es gibt Fehlermeldungen, die nicht beschreibend genug sind, oder Fehlermeldungen, die nicht in einer einzigen Meldung zusammengefasst sind, sowie fehlende Vorschläge in Formularen zum korrekten Ausfüllen von Feldern [Anforderung 9.3.3.1 Fehleridentifikation, von UNE-EN 301549:2022].
- Es gibt Formulare mit Pflichtfeldern, bei denen der Benutzer nicht darüber informiert wird, sowie Felder, bei denen ein Textbeispiel für das Feldformat fehlt. (z.B. der Personalausweis) [Anforderung 9.3.3.2 Etiketten und Anweisungen, der UNE-EN 301549:2022].
- Es gibt Formularfelder, bei denen ein Fehler gemeldet wird, wenn ein falscher Wert eingegeben wird, aber es wird kein Vorschlag zur Korrektur gemacht. [Anforderung Nummer 9.3.3.3 Vorschläge für Fehler, der UNE-EN 301549:2022].
- Es gibt Seiten mit Syntaxfehlern, so dass einige Hilfstechnologien den Inhalt möglicherweise nicht richtig interpretieren (doppelte Seiten-IDs, nicht geschlossene Tags, falsche Tag-Konstruktion…). [Anforderung Nummer 9.4.1.1 Verarbeitung, von UNE-EN 301549:2022].
- Es gibt Seiten, auf denen assistive Technologie nicht in der Lage ist, Informationen zu erhalten, zu interagieren und den Status von Bedienelementen der Benutzeroberfläche zu erkennen, wie z.B. Hilfemeldungen, Statusmeldungen zu Aktionsergebnissen, Link-Attribute, Bild der Seitensprache…, die von Bildschirmlesegeräten nicht gelesen werden können, wenn sie erscheinen [Anforderung 9.4.1.2 Name, Funktion, Wert von UNE-EN 301549:2022].
- Auf einigen Webseiten kann es gelegentlich zu Bearbeitungsfehlern kommen.
Unverhältnismäßige Belastung
Nicht anwendbar.
Der Inhalt fällt nicht in den Geltungsbereich der geltenden Gesetzgebung
Es kann sein, dass Office-Dateien in PDF- oder anderen Formaten, die vor dem 20. September 2018 veröffentlicht wurden, nicht alle Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen. Es wurden jedoch Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass die meisten von ihnen den Anforderungen entsprechen.
Vorbereitung dieser Erklärung zur Zugänglichkeit
Diese Erklärung wurde am 02/10/2023 erstellt. Die Methode, die zur Erstellung der Erklärung verwendet wurde, war eine Selbsteinschätzung, die von der Organisation selbst durchgeführt wurde. Letzte Überprüfung der Erklärung: 02/10/2023.
Beobachtungen und Kontaktinformationen
Sie können die Anforderungen an die Zugänglichkeit (Artikel 10.2.a) der RD 1112/2018) mitteilen, wie z.B.:
- Melden Sie mögliche Verstöße dieser Website.
- Vermitteln Sie andere Schwierigkeiten beim Zugriff auf den Inhalt.
- Formulieren Sie jede andere Anfrage oder jeden Verbesserungsvorschlag bezüglich der Zugänglichkeit der Website über das folgende Kontaktformular.
Sie können einreichen:
- Eine Beschwerde bezüglich der Einhaltung der Anforderungen des RD 1112/2018 oder
- Eine Anfrage zu barrierefreien Informationen:
- Inhalte, die vom Anwendungsbereich der RD 1112/2018 ausgeschlossen sind, wie in Artikel 3, Absatz 4 festgelegt.
- Inhalte, die von der Einhaltung der Zugänglichkeitsanforderungen ausgenommen sind, weil sie eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.
In der Anfrage nach zugänglichen Informationen müssen die Fakten, die Gründe und die Anfrage klar angegeben werden, damit überprüft werden kann, ob es sich um eine angemessene und legitime Anfrage handelt.
Optionaler Inhalt
Diese Website erfüllt die Anforderungen der Norm UNE-EN 301549:2022 unter Berücksichtigung der Ausnahmen der RD 1112/2018. Die letzte Überprüfung der Zugänglichkeit wurde am 02/10/2023 durchgeführt.
Die Website ist optimiert für Microsoft Internet Explorer 8.0 oder höher und die neuesten Versionen von FireFox, Safari, Opera und Google Chrome. Die empfohlene Mindest-Webauflösung beträgt 1280×1024.
Die Website ist für die Responsive-Ansicht konzipiert, so dass sie auf Tablet- und Mobilgeräten optimal angezeigt wird. Auf diesen Geräten ist sie für die Anzeige auf den neuesten gültigen Versionen von Chrome für Mobilgeräte, Firefox für Mobilgeräte, Safari für Mobilgeräte, Opera Mini und dem nativen Android-Browser optimiert.